Kostenrechner

Wir machen kompetente Pflege zu erschwinglichen Preisen
Pflege sollte kein Luxus sein.Das ist die Motivation, warum DIA 24 Pflege versuchen, die Kosten so zugänglich wie möglich zu halten.
Wir freuen uns, Ihnen mit Ratschlägen bezüglich der Verwendung des Pflegegeldes und ähnlicher Zuschüsse behilflich zu sein.
Ab sofort gelten die folgenden Kosten und Bedingungen:

Pflegekosten

• Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 250,00 EUR.
Bei einer 24-Stunden-Betreuung wechseln sich alle 28 Tage 2 Betreuerinnen ab. Die Betreuung wird im eigenen Haus angeboten (auch an Sonn- und Feiertagen).
Die Betreuung erfolgt meist durch qualifizierte Pflegekräfte, die Erfahrung haben.
• Die Agenturgebühr beträgt € 190.00 pro Monat.
• Das tägliche Einkommen
der Betreuerinnen und Betreuer liegt – je nach ihren Fähigkeiten und Deutschkenntnissen – zwischen 50,00€ und 65,00€ pro Tag. In Österreich zahlt eine Betreuungsperson mit großer Erfahrung größere Steuern (insbesondere SVS) und benötigt daher eine höhere Tagessteuer.
Die Betreuerin wohnt im Haus des Patienten, und die Klientel muss die Betreuerin mit den täglichen Lebensmitteln versorgen.
Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden € 110 (je nach Bundesland, insgesamt zwei Fahrten(€ 220) pro Betreuer und Häufigkeit).

FÖRDERUNG DER 24-STUNDEN-BETREUUNG
  • Wenn zwei Betreuungspersonen unter Vertrag genommen werden, die Pflegestufe 3 und ein monatliches Einkommen von weniger als 2.500,00 EUR für die zu betreuende Person, gewährt das Bundessozialamt einen Zuschuss von 550,00 EUR
  • Weitere Informationen zum Thema Pflegegeld finden Sie hier
STEUERLICHE ABSETZBARKEIT DER BETREUUNGSKOSTEN:
  • Bei einer „24-Stunden-Betreuung“ sind dadurch entstehende Aufwendungen und Kosten (z.B. Kosten für das Betreuungspersonal, Vermittlungskosten, Arzneimittel, Pflegemittel) als „außergewöhnliche Belastung“ im Folgejahr steuerlich absetzbar.

»Kosten-Rechner   
Sie können unseren Kostenrechner verwenden, um die ungefähren Kosten für Sie und Ihr persönliches Umfeld zu berechnen.

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* Der Tagessatz kann sich nach Ermittlung des tatsächlichen Betreuungsaufwandes ändern

Pflegegeld

Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen dar. Es ermöglicht den pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung (zu Hause).

Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegeaufwand. Die Pflegestufen 1-7 kennzeichnen den Pflegeaufwand, der in Stunden pro Monat festgelegt ist. Der zeitliche pflegerische Aufwand wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft bestimmt.

Bundespflegegeld 2022
Pflegestufe
Ø mtl. Pflegebedarf von mehr als
Pflegegeld/Monat
1
mehr als 65 Stunden
165,40 €
2
mehr als 95 Stunden
305,00 €
3
mehr als 120 Stunden
475,20 €
4
mehr als 160 Stunden
712,70 €
5
mehr als 180 Stunden…
·         wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist.
968,10 €
6
mehr als 180 Stunden…
·         wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen nötig sind oder
·         die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist.
1.351,80 €
7
mehr als 180 Stunden…
·         wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
·         ein gleichzusetzender Zustand vorliegt.
1.776,50 €
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