DIA 24-Pflege

Kostenrechner

Wir machen kompetente Pflege zu erschwinglichen Preisen
Pflege sollte kein Luxus sein.Das ist die Motivation, warum DIA 24 Pflege versuchen, die Kosten so zugänglich wie möglich zu halten.
Wir freuen uns, Ihnen mit Ratschlägen bezüglich der Verwendung des Pflegegeldes und ähnlicher Zuschüsse behilflich zu sein.
Ab sofort gelten die folgenden Kosten und Bedingungen:

Pflegekosten

• Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 300,00 EUR.
Bei einer 24-Stunden-Betreuung wechseln sich alle 28 Tage 2 Betreuerinnen ab. Die Betreuung wird im eigenen Haus angeboten (auch an Sonn- und Feiertagen).
Die Betreuung erfolgt meist durch qualifizierte Pflegekräfte, die Erfahrung haben.
• Die Agenturgebühr beträgt:
                 € 300.00 pro Monat(Online Vertrag);                                                        € 450.00 pro Monat(Vertrag mit Besuchen);
Das tägliche Einkommen der Betreuerinnen und Betreuer liegt – je nach ihren Fähigkeiten und Deutschkenntnissen und es beginnt bei 70,00€ pro Tag. In Österreich zahlt eine Betreuungsperson mit großer Erfahrung größere Steuern (insbesondere SVS) und benötigt daher eine höhere Tagessteuer.
Die Betreuerin wohnt im Haus des Patienten, und die Klientel muss die Betreuerin mit den täglichen Lebensmitteln versorgen.
Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden zwischen €110-125(je nach Bundesland), insgesamt zwei Fahrten(€ 220-250) pro Betreuer und Häufigkeit.

FÖRDERUNG DER 24-STUNDEN-BETREUUNG
  • Wenn zwei Betreuungspersonen unter Vertrag genommen werden, die Pflegestufe 3 und ein monatliches Einkommen von weniger als 2.500,00 EUR für die zu betreuende Person, gewährt das Bundessozialamt einen Zuschuss von 800,00 EUR
  • Weitere Informationen zum Thema Pflegegeld finden Sie hier
STEUERLICHE ABSETZBARKEIT DER BETREUUNGSKOSTEN:
  • Bei einer „24-Stunden-Betreuung“ sind dadurch entstehende Aufwendungen und Kosten (z.B. Kosten für das Betreuungspersonal, Vermittlungskosten, Arzneimittel, Pflegemittel) als „außergewöhnliche Belastung“ im Folgejahr steuerlich absetzbar.

Pflegegeld

Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen dar. Es ermöglicht den pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung (zu Hause).

Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegeaufwand. Die Pflegestufen 1-7 kennzeichnen den Pflegeaufwand, der in Stunden pro Monat festgelegt ist. Der zeitliche pflegerische Aufwand wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft bestimmt.

Bundespflegegeld 2024
Pflegestufe
Ø mtl. Pflegebedarf von mehr als
Pflegegeld/Monat
1
mehr als 65 Stunden
192,00 €
2
mehr als 95 Stunden
354,00 €
3
mehr als 120 Stunden
551,60 €
4
mehr als 160 Stunden
827,10 €
5
mehr als 180 Stunden…
·         wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist.
1.123,50 €
6
mehr als 180 Stunden…
·         wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen nötig sind oder
·         die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist.
1.568,90 €
7
mehr als 180 Stunden…
·         wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
·         ein gleichzusetzender Zustand vorliegt.
2.061,80 €
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