Kostenrechner
Wir bieten kompetente Pflege zu erschwinglichen Preisen
Pflege sollte kein Luxus sein. Das ist die Motivation warum DIA 24-Pflege versucht, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Wir freuen uns, Ihnen mit Ratschlägen bezüglich der Verwendung des Pflegegeldes und ähnlicher Zuschüsse behilflich zu sein.
Es gelten folgende Kosten und Bedingungen:
Sie können unseren Kostenrechner verwenden, um die ungefähren Kosten zu ermitteln.
* Der Tagessatz kann sich nach Ermittlung des tatsächlichen Betreuungsaufwandes ändern
Für die Auswahl und Organisation der Betreuungskräfte, Vertragserstellung und Abwicklung, erheben wir eine einmalige Vertragsabschlussgebühr von € 300.
Dies sind all Ihre Ausgaben und wir garantieren, dass es keine weiteren versteckten Kosten gibt!
»Detaillierte Kosten
Honorar(des Betreuers)
Das tägliche Einkommen der Betreuer/innen richtet sich – je nach Fähigkeiten und Deutschkenntnissen (BASIC/MEDIUM/SEHR GUT).
Dies bedeutet zwischen € 80,00 und € 95,00 pro Tag (inklusive SVS)
Fahrtkosten
Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden zwischen € 110 – € 140(je nach Bundesland), bei zwei Fahren € 220 – € 280 pro Betreuer und Fahrt.
Die Agenturgebühr
Es gibt eine monatliche Servicepauschale. Sie deckt verschiedene Dienstleistungen wie zum Beispiel:
- Organisation etwaiger neuer Betreuungskräfte;
- Organisation von An- und Abreisetransporten;
- Erfassung und Durchführung von Zahlungen an den Betreuer;
- Ständige Erreichbarkeit des Regionalpartners;
- Vermittlung der aufgetretenen Probleme;
- Regelmäßige Qualitätskontrollen und Hausbesuche, etc.;
Pflegegeld
Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen dar. Es ermöglicht den pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung (zu Hause).
Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegeaufwand. Die Pflegestufen 1-7 kennzeichnen den Pflegeaufwand, der in Stunden pro Monat festgelegt ist. Der zeitliche pflegerische Aufwand wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft bestimmt.
Bundespflegegeld 2025 | ||
|
|
|
Stufe 1 | mehr als 65 Stunden | 200,80 € |
Stufe 2 | mehr als 95 Stunden | 370,30 € |
Stufe 3 | mehr als 120 Stunden | 577,00 € |
Stufe 4 | mehr als 160 Stunden | 865,10 € |
Stufe 5 | mehr als 180 Stunden… · wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist. | 1.175,20 € |
Stufe 6 | mehr als 180 Stunden… · wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen nötig sind oder · die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist. | 1.641,10 € |
Stufe 7 | mehr als 180 Stunden… · wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder · ein gleichzusetzender Zustand vorliegt. | 2.156,60 € |
24-Stunden-Förderung
- Wenn zwei Betreuungspersonen unter Vertrag genommen werden, die Pflegestufe 3 und ein monatliches Einkommen von weniger als 2.500,00 EUR für die zu betreuende Person, gewährt das Bundessozialamt einen Zuschuss von 800,00 EUR
- Weitere Informationen zum Thema Pflegegeld finden Sie hier
STEUERLICHE ABSETZBARKEIT DER BETREUUNGSKOSTEN:
- Bei einer „24-Stunden-Betreuung“ sind dadurch entstehende Aufwendungen und Kosten (z.B. Kosten für das Betreuungspersonal, Vermittlungskosten, Arzneimittel, Pflegemittel) als „außergewöhnliche Belastung“ im Folgejahr steuerlich absetzbar.
Einmalvertragsabschlussgebühr
Für die Auswahl und Organisation der Betreuungskräfte, Vertragserstellung und Abwicklung, erheben wir eine einmalige Vertragsabschlussgebühr von Euro 300,00.